Die Abrechnung der Graffiti-Entfernung erfolgt nicht automatisch über die Gebäudeversicherung, sondern ist nur möglich, wenn der Vertrag einen expliziten Vandalismus- oder Graffitischutz enthält, der im Premium-Tarif der Wohngebäudeversicherung oder als separater Zusatzbaustein versichert ist.
Der Schaden muss umgehend der Polizei angezeigt und die Versicherung informiert werden, um Ansprüche geltend zu machen. Der Eigentümer bleibt in der Regel selbst für die Kosten zuständig, wenn kein Vandalismusschutz besteht.
Grundsätzlich rechnen wir mit jeder Versicherung auch direkt ab. So haben Sie Zeit, sich um Ihren Alltag zu kümmern. Wir versuchen Ihren Auftrag schnell und ohne viel Aufwand für Sie zu erledigen.
Die LaserCleaner
Bahnhofstraße 9, 01705 Freital, Deutschland
15.09.2025